Ruhrverband gewährleistet Ver- und Entsorgungssicherheit
Mehrstufiger Pandemieplan stellt den Anlagenbetrieb sicher
Als Betreiber von Kläranlagen, Talsperren und sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen ist der Ruhrverband Teil der so genannten kritischen Infrastruktur, deren Funktionieren auch in der gegenwärtigen Coronakrise gewährleistet bleiben muss. Schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt haben wir daher einen hausinternen Krisenstab gebildet, der auf Basis der tagesaktuellen Entwicklungen entscheidet, welche Maßnahmen unseres mehrstufigen Pandemieplans in Kraft gesetzt werden müssen, um den reibungslosen Betrieb unserer mehr als 800 wasserwirtschaftlichen Anlagen sicherzustellen.
Wir haben alles in die Wege geleitet, damit die gesetzlichen Kernaufgaben des Ruhrverbands – die Bereitstellung von Rohwasser zur Trinkwassergewinnung und die Reinigung der im Ruhreinzugsgebiet anfallenden Abwässer – jederzeit erfüllt werden.
Die Ver- und Entsorgungssicherheit ist auch in der Coronakrise gewährleistet.
Trinkwasser aus der Leitung ist sehr gut gegen Viren geschützt
Trinkwasser gehört in Deutschland zu den am strengsten überwachten Lebensmitteln überhaupt. Das Umweltbundesamt hat sich intensiv mit der Frage beschäftigt, ob das neuartige Coronavirus über das Trinkwasser übertragen werden kann, und kommt zu der Erkenntnis, dass unser Trinkwasser dank des hierzulande üblichen Multibarrierenprinzips sehr gut gegen alle Viren geschützt und eine Übertragung über das Trinkwasser daher unwahrscheinlich ist. Mehr Infos dazu gibt’s beim Umweltbundesamt.
Infos zu Veranstaltungen, Führungen und zur Freizeitnutzung
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen und seine in der Daseinsvorsorge tätigen Beschäftigten zu schützen, hat der Ruhrverband schon vor dem Inkrafttreten entsprechender behördlicher Anweisungen alle bereits geplanten Veranstaltungen abgesagt und Führungen auf seinen technischen Anlagen bis auf Weiteres abgesagt. Auch die Historische Sammlung der Ruhrwasserwirtschaft im Essener St. Annental und der Infopoint zum Fischliftsystem am Baldeneysee können derzeit nicht besichtigt werden.
Für die Freizeitnutzung an seinen Talsperren und Stauseen erlässt der Ruhrverband keine Sonderregelungen in der gegenwärtigen Situation. Alle Vorschriften, was zu tun und was zu lassen ist, erlassen die zuständigen Ordnungsbehörden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW. Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes NRW kann es an den einzelnen Stauanlagen des Ruhrverbands Nutzungseinschränkungen im Freizeit- und Erholungsbereich geben. Diesbezügliche Entscheidungen obliegen den zuständigen Gemeinden und der jeweiligen Bezirksregierung. Bitte informieren Sie sich dort über eventuelle Einschränkungen, bevor Sie die Stauanlagen des Ruhrverbandes für Freizeit- oder Erholungsaktivitäten aufsuchen.
Als Unternehmen der kritischen Infrastruktur schließen wir uns allerdings dem allgemeinen Aufruf an: Bleiben Sie daheim, um die weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen und gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen!
Infos für unsere Geschäftspartner
Zur Aufrechterhaltung des Anlagenbetriebs haben wir auch für den Umgang mit externen Firmen Regelungen erlassen. Arbeiten externer Firmen auf Anlagen des Ruhrverbands sind, soweit es betrieblich erforderlich ist, und unter Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorkehrungen möglich. Bitte stimmen Sie die Vorgehensweise mit den Ihnen bekannten Ansprechpersonen in unserem Hause ab. Um die Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, bitten wir unsere Geschäftspartner, bevorzugt per Telefon oder Mail Kontakt zu uns aufzunehmen. Danke für Ihr Verständnis!
Noch Fragen?
Antworten auf weitere Fragen finden Sie in unserer FAQ-Liste.
Für die persönliche Kontaktaufnahme sind wir für Sie da.