Bewerbungs- und Vertragsbedingungen

Bei Aufträgen gelten die jeweils anzuwendenden nachfolgend aufgeführten Bewerbungs- und Vertragsbedingungen soweit keine anderen vertraglichen Vereinbarungen in den Vergabeunterlagen getroffen werden. Sollten Aktualisierungen der Fassungen in den Vergabeunterlagen vorliegen, gelten weiterhin die in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Fassungen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Annahme des Auftrags erkennt der Auftragnehmer deren Geltung an.

 

  • Die Bewerbungsbedingungen für die Direktvergabe von Bauleistungen nach § 75a GO NRW des Ruhrverbands finden bei einer Direktvergabe Anwendung.
  • Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von VOB/A Bauleistungen  des Ruhrverbands finden bei einer Ausschreibung Anwendung. Die geforderten Eignungsnachweise werden bezogen auf die jeweilige Ausschreibung konkretisiert und mit den angeforderten Ausschreibungsunterlagen versandt.
  • Die Vertragsbedingungen für Bauleistungen des Ruhrverbands nehmen Bezug auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B), und ergänzen diese. Abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme liegen den angeforderten Ausschreibungsunterlagen noch besondere Vertragsbedingungen bei. Bei Bauaufträgen mit geringem Auftragswert kommt eine gekürzte Fassung der Vertragsbedingungen oder allein die VOB/B zur Anwendung.
  • Bewerbungs- und Vergabebedignungen des RV für Lieferungen und Leistungen nach UVgO (Stand 01.01.26)
  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Direktvergabe nach §75a GO NRW für Lieferungen und Leistungen des RV (Stand 01.01.26)
  • Vertragsbedingungen des RV für Lieferungen und Leistungen
  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen (Stand 01.01.26)
  • Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Direktvergabe nach §75a GO NRW für Architekten- und Ingenieurleistungen Direktvergabe (Stand 01.01.26)
  • AVB für Architekten- /Ingenieurleistungen (Aufträge ab 25T) (August 2025)
  • AVB für Architekten- /Ingenieurleistungen (Aufträge unter 25T) (August 2025)


Die Hinweise des Ruhrverbands zur Sicherung gegen Unfall- und Gesundheitsgefahren sind ebenfalls Teil unserer Vertragsbedingungen und von allen Auftragnehmern unabhängig von der Leistungsart anzuerkennen. Abhängig vom Auftragsgegenstand liegen den Ausschreibungsunterlagen teilweise spezifizierte Hinweise bei.