Gewässerentwicklung zur Verbesserung des ökologischen Zustands

Ausweislich der Ergebnisse des Gewässermonitorings gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind zur Erreichung des angestrebten guten Zustands vor allem Maßnahmen im Bereich der Gewässermorphologie notwendig. Um hier unter Berücksichtigung ökosystemarer Zusammenhänge des Fließgewässersystems eine sinnvolle Auswahl und Anordnung von Maßnahmen zu ermöglichen, hat der Ruhrverband mit dem Deutschen Rat für Landespflege e. V. (DRL) das Konzept der "Strahlwirkung" entwickelt. In einem finanziell durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) in Nordrhein-Westfalen und die Lennart-Bernadotte-Stiftung geförderten Projekt wurden hierfür ausschlaggebende Mechanismen untersucht und Grundlagen für deren Umsetzung in die Planung abgeleitet. Die Ergebnisse dieses Projekts sind in Heft 81 der Schriftenreihe des DRL dokumentiert.

Das Konzept der "Strahlwirkung" stellt einen wesentlichen Baustein für die Festlegung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-WRRL dar und wird von Politik, Verwaltung und Fachkreisen unterstützt und gezielt aufgegriffen. Es ist auch unter dem Namen "Trittsteinkonzept" bekannt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Grundlagen weiterentwickelt und in einer Arbeitshilfe zum „Strahlwirkungs- und Trittsteinkonzept in der Planungspraxis“ zusammengefasst. Diese ist als Arbeitsblatt 16 des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz veröffentlicht.

Weiterführend hat das LANUV gemeinsam mit Anwendern eine Entscheidungshilfe zur Planung und Umsetzung zielführender hydromorphologischer Maßnahmen an Fließgewässern entwickelt und als LANUV Arbeitsblatt 32 veröffentlicht. Diese Entscheidungshilfe führt Anwender mittels eines strukturierten, regel- und restriktionsbasierten Vorgehens zu technisch umsetzbaren Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die strukturellen Voraussetzungen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele zu schaffen. -Die Inhalte dieses Arbeitsblattes sind auch über eine Online-Anwendung nutzbar. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich.

Im Ruhreinzugsgebiet sind in erster Linie die Städte und Gemeinden für ökologische Umgestaltungen an den Gewässern verantwortlich. Aber auch der Ruhrverband ist, teilweise im Auftrag seiner Mitgliedskommunen, vor Ort aktiv und führt Maßnahmen zu Gewässerentwicklung durch. Um seine Mitgliedskommunen generell bei der Ausübung der Gewässerunterhaltung und der Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit zu unterstützen, bietet er diesen den Abschluss einer Gewässerkooperation an.