Abwasserbeseitigungskonzept 2023 - Zeitliche Abfolge und geschätzte Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht noch notwendigen Maßnahmen (§ 53 Abs. 3 LWG)

Der Ruhrverband ist gemäß § 53 Abs. 3 LWG verpflichtet, in Abständen von jeweils sechs Jahren den zuständigen Bezirksregierungen eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung und die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen (Abwasserbeseitigungskonzept -ABK-) vorzulegen. Das ABK setzt sich aus dem Erläuterungsbericht, aus der Liste der zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen sowie aus den Übersichtsplänen zusammen.

 

Erläuterungsbericht und Liste der zur Abwasserbeseitigungspflicht notwendigen Maßnahmen

Erläuterungsbericht und Maßnahmenliste